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Ihr ifb-Team
Künstliche Intelligenz, Hinweisgeberschutzgesetz und Arbeitszeiterfassung: Als Betriebsrat stehen Sie vor zahlreichen Herausforderungen – und gefühlt täglich kommen neue hinzu. Wer soll da noch den Überblick behalten? Doch keine Sorge: Wir vom ifb unterstützen Sie mit unserem Expertenwissen, unseren Seminaren und Wissens-Angeboten!
KI führt zu Veränderungen in der Arbeitswelt, da bestimmte Aufgaben und Tätigkeiten durch automatisierte Systeme ersetzt oder unterstützt werden können. Das kann Auswirkungen auf Arbeitsbedingungen, Qualifikations- und Weiterbildungsanforderungen oder gar auf die gesamte Existenz des Arbeitsplatzes haben.
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Das Hinweisgeberschutzgesetz trat am 02. Juli 2023 in Kraft, damit setzt Deutschland die Whistleblower-Richtlinie der EU um. Alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitern müssen nun sichere interne Meldekanäle schaffen, über die eine vertrauliche Meldung von Missständen möglich ist – mündlich, schriftlich oder persönlich.
Im Rahmen der Einführung von Hinweisgebersystemen kann sich der Betriebsrat auf Mitbestimmungsrechte aus § 87 I Nr. 1 und/oder § 87 I Nr. 6 BetrVG berufen. Meist sind beide Rechte berührt. Auch bereits die Anordnung, dass überhaupt eine Meldepflicht bestehen soll, ist mitbestimmungspflichtig.
Im April 2023 hat die Bundesregierung einen ersten Entwurf für eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes vorgestellt. Seitdem wird viel darüber diskutiert. In Kraft sind die Neuregelung noch nicht, die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt aber schon heute. Wie geht es jetzt weiter? In unserem Online-Leitfaden finden Sie jederzeit den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens.
Nichts Passendes dabei gewesen? Jedes Unternehmen ist anders und steht aktuell vor anderen Herausforderungen. Bei uns finden Sie auch eine breite Palette von Spezialthemen, jedes Einzelne davon schneiden wir auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zu. Unsere erfahrenen Berater unterstützen Sie dabei, die derzeitigen Herausforderungen Ihrer Branche zu meistern und Ihre Ziele zu erreichen.
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